2026-10-18

Was in den Arbeitsvertrag gehört

Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten. Darin stehen Name, Adresse, Beginn, Pensum, Lohn, Ferien, Probezeit und die Kündigungsfrist.

Mündliche Abreden sind in der Schweiz möglich, aber schwer nachweisbar. Eine kurze schriftliche Bestätigung genügt oft schon.

Musterverträge bieten Kantone und Beratungsstellen. Passen Sie sie an den konkreten Haushalt an.