Lohnregeln im Privathaushalt
Einige Kantone kennen Mindestlöhne, die auch für Hausangestellte gelten. Der schriftliche Lohn muss diese Ansätze beachten.
AHV/IV/EO, ALV und, je nach Vertrag, die berufliche Vorsorge werden vom Bruttolohn abgezogen. Die Abrechnung zeigt Brutto, Abzüge und Netto.
Unklare Abzüge sollten Sie vor der nächsten Zahlung klären, nicht erst nach Monaten.