2026-10-08

Quellensteuer im Privathaushalt

Viele Hausangestellte ohne Niederlassung C unterliegen der Quellensteuer. Der Haushalt oder die beauftragte Stelle zieht sie direkt vom Lohn ab.

Die Tarife hängen von Kanton, Zivilstand und Konfession ab. Eine falsche Gemeinde führt zu Nachzahlungen.

Offizielle Auskunft geben die kantonale Steuerverwaltung und die AHV-Ausgleichskasse.